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Grundwasser

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Planung der Versickerung


Planung der Versickerungsanlage

Hinweise zur der Planung


1. Anforderungen an den Standort:
Die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse müssen für die Versickerung geeignet sein. Hiervon ist auszugehen, wenn

  • der Mindestabstand zum höchsten zu erwartenden Grundwasserspiegel (0,6 m) eingehalten wird,
  • dabei der Einbau frostfrei erfolgt (0,8 1,2 m Überdeckung), bis in 1,0 1,5 m Tiefe unter der Sohle der Versickerungsanlage keine ständigen bzw. langfristigen Staunässen vorliegen,
  • die Durchlässigkeit des Untergrundes (in gesättigtem Zustand) zwischen 5 * 10-7 m/s - 5 * 10-3 m/s liegt,
  • die Lockergesteinsdecke (z.B. quartäre Hangschuttbildungen, Zersatzzonen des Festgesteins) eine ausreichende Mächtigkeit besitzt, da eine direkte Versickerung in klüftiges Festgestein unzulässig ist.


Es muss eine ausreichend große Sickerfläche (Schachtversickerung ist in der Regel unzulässig!) zur Verfügung stehen, wobei zu berücksichtigen ist, dass

  • Sickergräben / Blockreihen ein Verteilerschacht vorzuschalten ist,
  • möglichst mehrere Sickergräben / Blockreihen vorzusehen sind,
  • die Länge der einzelnen Sickergräben max. 10 m betragen sollte,
  • die Anordnung der Sickerstränge senkrecht zum Geländegefälle erfolgt.


Das
Geländegefälle sollte möglichst gering sein.

Zu Eigenwasserversorgungsanlagen sind die Mindestabstände entsprechend DIN 2001 (25 m bis zur Kläranlage, 50 m bis zur Versickerungsanlage) einzuhalten.

Es muss die Möglichkeit der getrennten Entsorgung des Niederschlagswassers gewährleistet sein
(Versickerung von Niederschlagswasser und häuslichem Abwasser in einer gemeinsamen Anlage ist unzulässig).

2. Hinweise zur Durchführung von Standortuntersuchungen
Es wird empfohlen, die Standortuntersuchungen durch ein fachkompetentes Ingenieurbüro durchführen zu lassen.

2.1. Vorarbeiten
Vor der Durchführung von Geländearbeiten sollten relevante Unterlagen (z.B. Altbohrergebnisse, hydrologische, geologische, hydrologische und bodenkundliche Karten) ausgewertet werden. Ebenso sollten weitere Informationen des Antragstellers von Nachbarn oder Ortskundigen zu Bodenverhältnissen, welche im Zuge von Baumaßnahmen erkundet wurden, und Angaben zu existierenden Hausbrunnen inklusive Angabe von Grundwasserständen unter Geländeoberkante eingeholt werden.

2.2. Durchführung der Standortuntersuchung
Es werden folgende Maßnahmen empfohlen:
Prinzipiell ist der Versuch in der Schicht vorzunehmen, in der versickert / verrieselt werden soll.

  • Anlage eines Schurfes / von Schürfen am zukünftigen Standort der Versickerungsanlage mit der Mindestoberfläche 1 m² und eines zusätzlichen Aufschlusses (z.B. Rammkernsondierung) bis ca. 1,5 m unter die Sohle der geplanten Versickerungsanlage (ggf. von Schurfsohle aus).
  • Aufnahme des Schichtenprofils des Schurfes / der Schürfe entsprechend EN ISO 14688 (alt: DIN 4022), Dokumentation des Schichtenprofils entsprechend DIN 4023 (Erfassung der Petrographie, Mächtigkeit, Zersetzungsgrad, Klüftigkeit, Einfallen usw.) und des Grund / Schichtwasserstandes, sofern angetroffen.
  • Sofern vorhanden – Grundwasserspiegel in benachbarten Brunnen einmessen
  • Sofern relevant - Prüfung auf Altbergbau- / Bergbausituation
  • Durchführung und Auswertung eines/mehrerer Sickerversuches/e im Schurf entsprechend dem Formblatt für Sickertest in dem zur Versickerung vorgesehenem Horizont
  • Ermittlung des repräsentativen Durchlässigkeitsbeiwertes.


Andere
Untersuchungsmethoden sind möglich, sofern der Nachweis der fachlichen Eignung erbracht ist. Beispielsweise sind Sickerversuche im Bohrloch, insbesondere bei schluffig-toniger Matrix der Lockergesteinsdecke in unserer Region (beispielsweise Hangschutt-, Hanglehmdecken, bindiger Festgesteinszersatz des Granulit-, Erzgebirges) als problematisch anzusehen. Durch eine Schurfversickerung wird im Bereich der in unserer Region am weitesten verbreiteten Verwitterungsböden regelmäßig die größte Planungssicherheit erreicht.


L&J Kraschewski GbR - letzte Aktualisierung am 15 Dez 2010

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